Urnengräber

Man unterscheidet Urnenreihen – und wahlgräber. Die Größe der beiden Grabarten ist auf jedem Friedhof anders festgelegt, ebenso gibt es auf jedem Friedhof unterschiedliche Vorschriften bei der Grabgestaltung.
Auf manchen Friedhöfen, wie den kommunalen in Witten, sind vollständige Abdeckungen der Grabstelle mit Naturstein erlaubt, auf anderen wie zum Beispiel dem ev. Friedhof an der Pferdebachstraße muss eine Pflanzfläche von 30% freigelassen werden. Wir informieren Sie gerne über die Regelungen und stellen selbstverständlich den Antrag bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung für Sie.

     
     
     
     
  

Impressum Datenschutz